Bitte eines Schwerbehinderten eine Einladung zum Vorstellungsgespräch nur bei ernstem Interesse vorzunehmen, ist kein Verzicht auf Einladungspflicht - Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M │Rechtsanwalt & Fachanwalt │Kündigungsschutz & Arbeitsrecht
Vorstellungsgespräch bestätigen: So klappt's am besten